Wir sind eine Gruppe aktiver Betroffener und damit
die Interessenvertretung vieler MRT-Kontrastmittelgeschädigter
Die Magnetresonanztomographie (MRT) ist eine wichtige Diagnosemethode in der Medizin. Es können dreidimensionale Bilder verschiedener Körperregionen und Organe angefertigt werden, die einen hervorragenden Weichteilkontrast darstellen.
Für eine genauere Differenzierung von krankhaft verändertem zu gesundem Gewebe wird in vielen Fällen ein Kontrastmittel eingesetzt, welches seit der Zulassung im Jahr 1988 breite klinische Anwendung findet. Die Wirkung basiert auf dem Element Gadolinium, einem Metall aus der Gruppe der Seltenen Erden.
Seit dem Jahr 2006 wurden diese Wirkstoffe trotz ihres scheinbar äußerst günstigen Sicherheitsprofils bei einer kleinen Anzahl von nierenkranken Patienten mit nephrogener systemischer Fibrose (NSF) in Verbindung gebracht. Diese Erkrankung war in erster Linie mit der Verwendung von weniger stabilen linearen Kontrastmitteln verbunden und trat selten auf, wenn stabilere, zyklische Kontrastmittel verwendet wurden.
Infolgedessen wurde in der EU im Jahr 2017 ein Ruhen der Zulassung fast aller linearen Kontrastmittel umgesetzt. Die deutsche Regulierungsbehörde, das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, fasste die genauen Auflagen in einem Rote-Hand-Brief zusammen. Die geringe Anzahl von Meldungen unerwünschter Arzneimittelwirkungen führte dazu, dass die stabileren, zyklischen Kontrastmittel ihre Zulassung behielten und bei MRT-Untersuchungen häufig angewendet werden. Seit 2014 zeigen Studien, dass sich der Wirkstoff Gadolinium bei allen Patienten in geringem Maße in allen Körperregionen ablagert. Besonders die Ablagerungen in einigen Gehirnregionen geben Anlass zur Sorge. Potenzielle Langzeitfolgen und Erkrankungen dieser Ablagerungen sind noch nicht bekannt und werden erst seit Kurzem erforscht.
Bekannt ist, dass elementares Gadolinium hochtoxisch ist. In einem Forschungsprojekt des Institutes für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) wurde ein Messverfahren für den Gefahrstoff Gadolinium entwickelt, welches Anfang 2022 eingeführt wurde.
Von der WHO wurden bereits neue ICD-Abrechnungscodes für eine Vergiftung durch elementares Gadolinium klassifiziert. Auch Deutschland könnte diese Codes einführen. Allerdings sind Vergiftungen durch medizinische Anwendungen ausgeschlossen. Das Büro des Patientenbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland bestätigte jedoch, dass hierzulande für eine „Vergiftung: Diagnostika“ bereits der ICD10 GM Code T50.8 verwendet werden kann.
Die medizinische Definition „Gadolinium-Ablagerungskrankheit“ als Grundlage für Studien, Forschung und spätere fachspezifische Erläuterung wurde schon 2016 in das weltweit genutzte Medizinische Wörterbuch für Aktivitäten im Rahmen der Arzneimittelzulassung (MedDRA) aufgenommen.
Laut Aussage der Seltene Erden AG, die Gadolinium vertreibt, verhielten sich freie Gadolinium-Ionen ähnlich wie Calcium-Ionen, das heißt, sie werden vorwiegend in der Leber und im Knochensystem eingebaut und können dort über Jahre verbleiben. Freies Gadolinium beeinflusse außerdem als Calciumantagonist – die Ionenradien von Calcium und Gadolinium sind nahezu gleich – die Kontraktilität des Myokards und hemme das Gerinnungssystem. Die Toxizität von freiem Gadolinium sei als hoch einzustufen. In komplexierter Form, so wie das Gadolinium in den zugelassenen Kontrastmitteln vorliege, sei es dagegen unter Berücksichtigung der Kontraindikationen im Allgemeinen gut verträglich.
Zugelassene Arzneimittel unterliegen einer fortlaufenden Überwachung und Bewertung. Auch seitdem die Selbsthilfegruppen verstärkt zu einer Meldung von Nebenwirkungen (UAW) im Zusammenhang mit gadoliniumhaltigen Kontrastmitteln aufrufen, werden die Hersteller der Kontrastmittel aufgefordert, ihre Beipackzettel zu erweitern, werden Forschungsaufträge vergeben, Studien durchgeführt. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat die Aufgabe, die Patientensicherheit zu gewährleisten. Gemeinsam wurden innerhalb der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) Prüfungsintervalle verkürzt, in diesem Zusammenhang werden die Datenbanken der Nebenwirkungen analysiert und auch die aktuelle Literatur hierzu regelmäßig überprüft.
Nur so lässt sich eines Tages ein wissenschaftlich basierter, kausaler Zusammenhang von den Kontrastmitteln zu den auftretenden, unerwünschten Arzneimittelwirkungen herstellen.
Bis zu diesem Zeitpunkt und darüber hinaus ist es wichtig, auch als Patient selbst eine Nutzen-Risiko-Abwägung zu machen. Ein informierter Patient ist in der Lage, seine gesundheitliche Situation zu bewerten und auch eine anstehende Untersuchung, ein zu verabreichendes Medikament in Frage zu stellen und mit dem Arzt zu diskutieren. Bedauerlicherweise sind vielen Patienten ihre Patientenrechte nicht bekannt. Auch die Defizite im Gesundheitssystem, der chronische Mangel an Personal und infolgedessen die stark eingekürzte Patientenversorgung führen zur Nichteinhaltung von ärztlichen Pflichten, die wir Patienten beharrlich einfordern sollten.